SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Der Koordinator hat nach § 3 BaustellV während der Planung
und Ausführung von Bauvorhaben die Aufgaben erforderliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Unsere SiGeKo Beauftragten erfüllen folgende Voraussetzungen:
- baufachliche Kenntnisse
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorenkenntnisse sowie
- mindestens 2 jährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben
Wir übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze
des Arbeitsschutzes (RAB 33) - Erstellung der Vorankündigung
- Koordinierung in der Planungs- und Ausführungsphase
- Ausarbeitung des SiGe-Plan aus (RAB 31)
- Zusammenstellung der SiGe-Unterlagen (RAB 32)